Ihre
Förderung

Mehrere Varianten

Die Teilnahme an unseren Weiterbildungen und Coaching-Programmen ist mit verschiedenen finanziellen Förderungen möglich. Diese sind von Ihrer individuellen Lage abhängig. Sogar mehrere Optionen könnten für Sie in Frage kommen.

Finden Sie Ihren Plan

Einen Bildungsgutschein erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Mit bis zu 100% werden die Kosten Ihrer gewünschten Weiterbildung, Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für Kinderbetreuung gefördert.

Einen Bildungsgutschein können Sie auch bekommen, wenn Ihnen die Kündigung droht, Ihr Arbeitsvertrag im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausläuft, oder Sie in Kurzarbeit tätig sind.

Im Anschluss an Ihre Bildungsberatung senden wir Ihnen ein individuelles Angebot zu. Mit diesem beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein bei Ihrer Arbeitsvermittlerin, bzw. Ihrem Arbeitsvermittler.

Nachdem der Bildungsgutschein ausgestellt wurde, reichen Sie diesen bei uns ein. Nächste Station: Start Ihres Lehrgangs!

Weitere Informationen zum Thema Bildungsgutschein und Förderung finden Sie hier.

Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vergibt ebenfalls die Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Er ermöglicht es Ihnen, sich im Rahmen eines Coaching-Programms um Ihre ganz persönliche (berufliche) Entfaltung zu kümmern. Dabei steht das gemeinsame Erörtern, Durchdringen und Einsetzen Ihres individuellen “Warum?” und “Wozu?” im Vordergrund.

Im Anschluss an Ihre Coaching-Beratung erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot. Mit diesem beantragen Sie Ihren AVGS bei Ihrer Arbeitsvermittlerin, bzw. Ihrem Arbeitsvermittler.

Nachdem der AVGS ausgestellt wurde, reichen Sie diesen bei uns ein. Und schon kann Ihr Coaching-Programm beginnen!

Weitere Informationen zum Thema Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finden Sie hier.

Als Erwerbstätige/r haben Sie die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung über ein entsprechendes Programm Ihres Landes fördern zu lassen. Dabei bietet jedes Bundesland eigene Möglichkeiten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Sollten Sie Unterstützung wünschen beim Prozess der Beantragung von Fördermitteln, so stehen wir Ihnen auch dafür gerne zur Verfügung.

Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen dabei helfen, über die Förderung einer Weiterbildung, bzw. eines Coachings Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, oder einen neuen beruflichen Weg einzuschlagen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Leistungen finden Sie hier.

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgebende bei der Weiterbildung ihrer Angestellten, und zwar auch während der Kurzarbeit.

Welche Förderung für Sie in Frage kommt und welche Voraussetzungen dazu gelten, erfahren Sie hier.

Eine Weiterbildung bei MvL können Sie auch als Selbstzahler/in absolvieren. Vor allem das Mixkurs-Programm bietet Ihnen die Gelegenheit, Dauer und Gebühr flexibel auf Ihre Wünsche abzustimmen.

Interessanter Bonus: In Ihrer Steuererklärung können Sie die Lehrgangskosten als sog. Werbungskosten angeben. Nähere Informationen dazu erteilt Ihnen Ihr Finanzamt.